Hardt Immobilien aus Stutensee

Immobilie vermieten in Stutensee, Bruchsal und Karlsruhe

Alle wichtigen Serviceleistungen aus einer Hand.

Vermietung mit Hardt Immobilien

Wir bieten zahlreiche Serviceleistungen an, die selbst höchsten Ansprüchen gerecht werden. Bei uns hat Ihre Zufriedenheit stets höchste Priorität und wir bieten alle wichtigen Dienstleistungen aus einer Hand an. Mit unserem umfangreichen Angebot erfüllen wir eine Vielzahl von Anforderungen.Exposé inkl. Objektbeschreibung

  • Darstellung auf verschiedenen Immobilienportalen
  • Professionelle Bilder unseres Fotograf Daniel Hamann
  • Präsentation auf unserer Webseite
  • Prüfung der Bonität des Mietinteressenten SCHUFA-Auskunft
  • Besichtigung Ihrer Immobilie mit selektierten Interessenten
  • Erstellung des Mietvertrages
  • Übergabe der Immobilie inklusive Übergabeprotokoll
  • Vermietung zum besten Mietpreis

Bestellerprinzip

Seit 2015 gilt in Deutschland das sogenannte "Bestellerprinzip", das gesetzlich festgelegt wurde. Dadurch ist es uns untersagt, von Mietern Provisionen für die Vermittlung von Wohnraum zu verlangen.

Serviceleistung

Dank unserem "Rundum-Sorglos-Paket" vermieten wir Ihre Immobilie schnell und gewährleisten Ihre vollste Zufriedenheit.

Provisionen

Wir berechnen eine Vermittlungsprovision von 1,5 Nettomonatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer für die Vermietung von Wohnimmobilien

Gerne Unterstützen wir Sie in der Vermiertung

Sie möchten Ihre Immobilie in Karlsruhe vermieten? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zur Vermietung Ihrer Wohnung oder Hauses in Karlsruhe oder der Umgebung.


UNSER FAQ
FÜR SIE

Wichtige Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie

Das Bestellerprinzip im Bereich der Vermietung besagt, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, auch dessen Kosten übernehmen muss. Das bedeutet, dass in der Regel der Vermieter die Maklerprovision bezahlen muss, da er den Makler mit der Suche nach einem Mieter beauftragt hat. Ziel des Bestellerprinzips ist es, die Mietkosten für den Mieter zu senken, indem die Maklerprovision nicht auf den Mietpreis aufgeschlagen wird. Das Bestellerprinzip gilt seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland und hat somit Auswirkungen auf die Vermietungspraxis. Vermieter müssen sich nun überlegen, ob sie selbst nach einem geeigneten Mieter suchen oder einen Makler beauftragen möchten. Wenn sie sich für einen Makler entscheiden, müssen sie die Maklerprovision bezahlen, die in der Regel zwischen 1,5 und 2,38 Monatsmieten beträgt. Wenn sie selbst suchen, entfällt diese Kostenposition.

In der Regel ist der Vermieter für die Erstellung des Mietvertrags verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass alle notwendigen Regelungen und Vereinbarungen im Mietvertrag enthalten sind, um sowohl seine als auch die Rechte und Pflichten des Mieters zu schützen. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Makler oder ein Anwalt mit der Erstellung des Mietvertrags beauftragt wird. Hardt Immobilien aus Stutensee kann hierbei gerne unterstützen, indem sie ihre Fachkenntnisse und Erfahrung einbringen, um sicherzustellen, dass der Mietvertrag alle notwendigen Elemente enthält und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Sie können auch dabei helfen, mögliche Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu vermeiden, indem sie im Vorfeld alle relevanten Informationen klären und die Interessen beider Parteien berücksichtigen.